Geschäftsordnung
Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Geschäftsordnung der LANA.
Sie regelt
- die Bildung des Leitungsgremiums (Plenum), in dem die 16 Bundesländer und der Bund, das Bundesamt für Naturschutz sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen mitwirken,
- die Pflicht, ständige Ausschüsse für bestimmte Fachgebiete sowie die Option, zeitweiliger Ausschüsse für zu bearbeitende Themen einzurichten,
- die Aufgaben und Rechte des Vorsitzenden,
- die Durchführung von Versammlungen nach einem festen Zeit- und Ablaufplan,
- in welcher Form Beschlüsse gefasst und dokumentiert werden.
Die LANA hat als Gremium der UMK zwar keinen Auftrag zur Öffentlichkeitsarbeit oder -beratung, kann ihre Ergebnisse sowie Gutachten, Stellungnahmen oder Positionspapiere mit Genehmigung der UMK jedoch allgemein zugänglich veröffentlichen.
