Grünes Band bei Volkenrode – Herbstwald über bewaldeten Hügeln (Luftbild)
Grünes Band bei Volkeroda – © Joachim Neumann
Schützenbergmoor im Thüringer Wald – Moortümpel mit Wollgras
Schützenbergmoor im Thüringer Wald – © Dr. Henryk Baumbach
Keuperbadlands bei der Burg Gleichen
Keuperbadlands bei der Burg Gleichen – © Dr. Henryk Baumbach

Herzlich Willkommen

Feuersalamander auf einem Zweig im Moos

Feuersalamander im Thüringer Schiefergebirge

Über die LANA

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) 

auf Ebene der Abteilungsleitungen der obersten Landesbehörden für Naturschutz. Der Bund ist mit dem Bundesumweltministerium sowie dem Bundesamt für Naturschutz Mitglied des Plenums. Vertreten ist auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU).

Die Umweltministerkonferenz beauftragt die LANA mit der fachlichen Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Die LANA kann auch eigene Beschlussvorschläge in die Umweltministerkonferenz einbringen. Die Arbeitsergebnisse der LANA können durch Zustimmung der Amtschefkonferenz veröffentlicht werden. Dies sind zum Beispiel Positionspapiere, Vorschläge zur bundeseinheitlichen Anwendung von Vorschriften, Muster-Verwaltungsvorschriften oder auch Untersuchungsergebnisse. Die LANA ist somit ein verwaltungsinternes Gremium, das jedoch auch öffentlich wirksam sein kann.

Aus den Naturschutz-Länderreferenten-Besprechungen hervorgehend, die bereits seit 1959 stattfanden, hat sich die LANA als Gremium auf seiner ersten Sitzung am 1.12.1971 in Hannover konstituiert.

Die Sitzungen der LANA finden grundsätzlich zweimal im Jahr statt. Der Vorsitz des Gremiums wird von einem Bundesland wahrgenommen. Der Wechsel des Vorsitzes erfolgt alle zwei Jahre in alphabetischer Reihenfolge. 

Vorsitzland in den Jahren 2026/2027 ist der Freistaat Thüringen.


Ziele und Aufgaben

Ziel der LANA ist es, naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Fragestellungen zwischen den Bundesländern sowie dem Bund zu erörtern und gemeinsame Linien abzustimmen. Dabei werden auch aktuelle Fragen des Naturschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene behandelt. Wichtig ist zudem der Informationsaustausch zwischen den Ländern im Interesse einer einheitlichen Umsetzung von nationalen und europäischen Vorgaben.

Zur Erfüllung ihrer Ziele hat die LANA ständige Ausschüsse eingerichtet, denen bestimmte Aufgabenbereiche zugeordnet sind. Sie kann zeitweilig bestehende ad-hoc-Ausschüsse bilden – derzeit vier; darunter die „Ad-hoc-Arbeitsgruppe Art. 4 EU-Wiederherstellungsverordnung“ (Stand August 2026).

Zusammenarbeit

Eine weitere Aufgabe der LANA ist die fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Länderarbeitsgemeinschaften der UMK, insbesondere der LAWA, LABO, LAGA und LAI. Sie entsendet überdies Vertreterinnen und Vertreter in andere Institutionen sowie ständige oder zeitweilige Gremien, z.B. Forstchefkonferenz (FCK), Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), Naturerbe-Rat, Beirat „Blaues Band Deutschland“ u.a.m.