Fachanwendung Bodenschutz- und Altlastenkataster

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01.06.2011
Fachanwendung Bodenschutz- und Altlastenkataster
Fachkataster-Name Fachanwendung Bodenschutz- und Altlastenkataster
Symbol
Kurz-Name BAK
Gebiet Baden-Württemberg
URL  
Verantwortliche Stelle Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)
Referat 52 – Boden und Altlasten
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Ansprechpartner Herr Dr. Schulz
Telefon: 0711-126-1525
eMail: klaus-peter.schulz@um.bwl.de
Umweltbereich Abfall; Boden; Chemikalien/Schadstoffe;
Stand System in Produktion
Erläuterungen zum Stand  
Unter-Fachkataster
Aufgabenbereich Mit der Fachanwendung Bodenschutz- und Altlastenkataster (WIBAS-Komponente BAK) können von den unteren Verwaltungsbehörden als unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden Daten aus den Bereichen Altlasten und schädliche Bodenveränderungen (verschiedene Stufen und Bewertungen, Beweisniveau, Handlungsbedarf), Schadensfällen und Bodenbelastungen erfasst und ausgewertet werden. Das System ist um einen Geo-Dienst ergänzt, mit dem die erforderlichen Georeferenzen definiert werden. Das System wird als Auskunftssystem im Bereich der Raum-/Bauleitplanung eingesetzt.
Software BAK ist in Java programmiert, basiert auf ORACLE und kann auch Dienste anderer Fachkomponenten und übergreifender Komponenten nutzen wie z.B. Kartendienste aus RIPS und Berichtsdienste des UIS-Berichtssystems.

Datendurchgriff vom UIS möglich Ja
Plattform Client/Server;
Betriebssystem Windows;
Bemerkungen BAK wurde bis Ende 2006 unter dem Kürzel FIS AGB geführt.

Flächen, die im Bundesbodenschutzgesetz unter den zentralen Begriffen "Altlasten" und "Schädliche Bodenveränderungen" verankert sind, lassen sich mit BAK komfortabel erfassen und bearbeiten. Die Fachanwendung unterstützt die ausführende Behörde in ihrem Vollzug. Als zusätzlicher Begriff wurden "grundwassergefährdende Flächen" in die Fachanwendung aufgenommen, um Flächen erfassen zu können, die zwar noch keinen Schaden im Grundwasser verursacht haben, bei denen dies aber in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann. Der im Vollzug wichtige Fall, dass aus einer grundwassergefährdenden Fläche eine Altlast wird (z. B. bei einer Betriebsstilllegung), kann in der Fachanwendung durch Umstellung eines einzigen Attributs (Industrie-/Gewerbestandort zu Altstandort) abgebildet werden.
Literatur  
Letzte Änderung 01.06.2011
Erstelldatum 17.09.1999